Zweite Christian Wilde-Gedächtnisvorlesung

Am 12. Juni fand die zweite, vom Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht im Gedenken an Christian Wilde, Wirtschaftsanwalt und Mitglied der Gründungskommission der Bucerius Law School, statt. An die Person erinnerte Professor Dr. Christoph H. Seibt, der ihn als präzisen Denker mit Unternehmergeist und einer außergewöhnlichen emotionalen Intelligenz beschrieb. Der Wegbegleiter Christian Wildes, Professor Dr. Hoffmann-Becking, fesselte danach das Auditorium mit seinen Thesen zur Unabhängigkeit des Aufsichtsrats. Er stellte zunächst heraus, dass Unabhängigkeit immer stärker in den Vordergrund rückt. Dabei soll Unabhängigkeit nicht nur vom Vorstand des gleichen oder verbundenen Unternehmens, sondern nach dem DCGK auch von dem beherrschenden Aktionär bestehen. Dies führe zu einer stärkeren Berücksichtigung von Aktionärsminderheiten. Auch bezweifelte Hoffmann-Becking, ob die Forderung nach Unabhängigkeit nicht zu sehr im Vorfeld eines Interessenkonfliktes ansetze und nicht besser durch die klassischen aktienrechtlichen Instrumentarien wie Transparenz, Stimmverbote und Mandatsniederlegung in den Griff zu bekommen seien. In der anschließenden Diskussion wurden insbesondere  die europäischen Pläne zur Stärkung der Aktionärsrechte kritisiert, nach denen größere Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Dritten durch die Hauptversammlung zu genehmigen seien. Durch diese Kompetenzverschiebung würde – so ein Teilnehmer – „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“. Der Abend schloss mit Brezeln und Wein.

Der Vortrag ist im Wortlaut erschienen in NZG 2014, 801.