Tagung Sustainable Finance

Am 23. November diskutierten Wissenschaftler*innen der Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaften sowie Praktiker*innen die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Finanzierung einer nachhaltigeren Wirtschaft.
 
Die Tagung „Sustainable Finance“ fand an der Bucerius Law School statt und wurde durch ihre Habilitierenden, Dr. Sophie Burchardi und Prof. Dr. Jens Gerlach sowie Prof. Dr. Andreas Kerkemeyer (TU Darmstadt), in Kooperation mit dem IUKR organisiert und von der Fritz Thyssen Stiftung finanziert.
 
Eröffnet wurde die Tagung mit einem Grußwort von Prof. Dr. Axel Kämmerer (Bucerius Law School, Direktor des IUKR). Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) hielt den ersten Vortrag zur EU-Taxonomie-Verordnung als Motor für ein nachhaltiges Finanzwesen. Es folgten zwei wirtschaftswissenschaftliche Vorträge mit empirischen Befunden zu ausgewählten Aspekten im Kontext von Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung von Prof. Dr. Christiane Pott (TU Dortmund) und Prof. Dr. Reiner Quick (TU Darmstadt). Anschließend nahmen die Referenten wieder die rechtswissenschaftliche Perspektive ein: Prof. Dr. Jens Ekkenga (Justus-Liebig-Universität Gießen) setzte sich mit dem Konflikt zwischen Unternehmenspublizität und einem erforderlichen Mindestmaß an Vertraulichkeit im Wettbewerb auseinander. Prof. Dr. Christoph Kumpan (Bucerius Law School, Direktor des IUKR) stellte den EU Green Bond Standard vor und ordnete ihn in das europäische Regelungsgefüge ein. Es folgte ein Werkstattbericht von Prof. Dr. Rüdiger Veil (Ludwig-Maximilians-Universität München) zu einem disziplinenübergreifenden internationalen Forschungsprojekt, das der „Institutional Architecture for a 1,5° C World“ nachgeht. Die Tagung wurde abgerundet durch zwei Vorträge aus der Praxis: Dr. Nicole Rölike (Linklaters) und Magdalena Senn (Finanzwende) stellten die Herausforderungen der Arbeit mit dem bestehenden Regelungsrahmen vor. Zum Schluss der Tagung fasste Prof. Dr. Christoph Kumpan (Bucerius Law School, Geschäftsführender Direktor des IUKR) die wesentlichen Ergebnisse der Tagung zusammen.
 
Während der Tagung wurde lebhaft diskutiert und der interdisziplinäre Austausch erwies sich als äußerst fruchtbar. Die Organisator*innen der Tagung und das IUKR danken allen Beteiligten für ihren Input und der Fritz Thyssen Stiftung für die großzügige Finanzierung. 
 
Ein ausführlicher Tagungsbericht findet sich in: Kleiner, NZG 2023, 1678.