Dritte Christian Wilde-Gedächtnisvorlesung
Im Gedenken an Dr. Christian Wilde – Mitglied der Gründungskommission der Bucerius Law School, langjähriger Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer und Ausnahmeanwalt im Unternehmensrecht – fand am 14. Februar 2019 die dritte Christian Wilde-Gedächtnisvorlesung statt.
Professor Dr. Christoph H. Seibt, Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer und Honorarprofessor an der Bucerius Law School, rief zunächst die Person Christian Wilde noch einmal in Erinnerung.
Im Anschluss sprach auch der Referent, Dr. Andreas Rittstieg, Vorstand Recht und Compliance, Hubert Burda Media Holding KG, über die besondere Person des Christian Wilde und widmete sich darauffolgend dem Thema des Abends „Der Bei-, Aufsichts- und Verwaltungsrat bei der Familiengesellschaft“. Zu Beginn erläuterte Dr. Rittstieg, welche Bedeutung Familiengesellschaften in Deutschland haben und welche charakteristischen Merkmale sie aufweisen. Nach Exkursen zu den Themen Familienverfassung und Governance-Kodex für Familienunternehmen behandelte Dr. Rittstieg zunächst den (freiwilligen) Beirat sowie dessen Ausgestaltungsmöglichkeiten und beleuchtete danach den Aufsichtsrat in der AG und KGaA sowie den Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat in der SE. Zum Abschluss erfolgte noch ein kurzer Überblick über Kombinationsmodelle und hybride Gesellschaftsformen.
Für das Publikum, das neben zahlreichen Praktikern auch mit Vertretern der Wissenschaft besetzt war, bot sich im Anschluss die Gelegenheit, Fragen an den Referenten zu stellen.