Erste Christian Wilde-Gedächtnisvorlesung
Der Anfang wurde am 7. Juni 2012 mit der ersten Christian Wilde-Gedächtnisvorlesung gemacht. Professor Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt, zu diesem Zeitpunkt Präsident der Bucerius Law School, betonte, dass Wilde „eine der Persönlichkeiten sei, denen die Hochschule besonders viel zu verdanken hat“. Professor Dr. Christoph H. Seibt, Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer, erinnerte an Wilde, der als „anwaltliche Ausnahmepersönlichkeit“ neue Standards für moderne unternehmensrechtliche Beratung gesetzt habe und über die Sozietät hinaus als Vorbild dienen könne.
Nach den Gedenkworten trug Professor Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, von 1995 bis 2008 Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht, zum europäischen Übernahmerecht vor. Derzeit findet auf europäischer Ebene die rechtspolitisch bedeutsame Revision der 13. Richtlinie betreffend Übernahmeangebote statt. Hopt griff die Themenkomplexe des Pflichtangebots und des Verhinderungsgebots heraus und stellte Reformvorschläge vor, die anschließend unter Moderation von Professor Dr. Rüdiger Veil kontrovers diskutiert wurden. Die Gedächtnisvorlesung, die zugleich Auftakt des sechsten Hamburger Forums – in diesem Jahr zum Thema Übernahme- und Kapitalmarktrecht – war, wird künftig im Abstand von zwei Jahren stattfinden.
Der Beitrag wurde ursprünglich für den Newsletter der Bucerius Law School verfasst und wird hier in Auszügen wiedergegeben.