Siebtes Hamburger Forum

Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtspraxis und Reformen

 

Am 17. Oktober 2013 fand in den Räumen der Bucerius Law School das diesjährige Siebte Hamburger Forum zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht statt. Im Fokus standen aktuelle Reformvorhaben und Entwicklungen im europäischen Kapitalmarktrecht sowie aktuelle Probleme des Gesellschaftsrechts.

Nach Begrüßung von Professor Dr. Rüdiger Veil (Bucerius Law School, Hamburg) erläuterte dieser in seinem Vortrag „Europa auf dem Weg zum ‚Single Rulebook for Capital Markets‘“ die weitreichenden Auswirkungen der europäischen Reformen für die Kapitalmarkrechtspraxis. Diese Entwicklungen beleuchtete auch Professor Martin Winner (Wirtschaftsuniversität Wien) in seinem Vortrag „Reform der Transparenz-Rl und Entwicklungen im Übernehmerecht“ und zeigte kenntnisreich Defizite der aktuellen Gesetzgebungsentwürfe auf. Nach einer lebhaften Diskussion folgte der Vortrag „Aktuelle Fragen der Ad-hoc-Publizität“ von Christian Dier (Referatsleiter BaFin, Frankfurt), in welchem die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und deren Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis der BaFin erläutert wurde.

Anschließend ging Dr. Matthias Stötzel (Deutsche Börse AG, Frankfurt) in seinem Vortrag „Regulierung des Freiverkehrs“ auf die Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr, die Einbeziehungsfolgepflichten und potentielle Sanktionen bei Verletzung dieser Pflichten ein.

Am Nachmittag führte Dr. Henrik Drinkuth (CMS Hasche Sigle, Hamburg) kenntnisreich in die „Auswirkungen der Telekom III-Entscheidung auf die Konzernrechts- und M&A Praxis“ ein und stellte ausgesuchte Beispielsfälle zur Diskussion. Im anschließenden Vortrag „Festgelegte Stimmen – Ende der ergebnisoffenen Hauptversammlung?“ erläuterte Dr. Dirk Kocher (Latham & Watkins, Hamburg) das Phänomen festgelegter Stimmen und sprach sich neben einer gerichtlichen Missbrauchskontrolle für einen Ausbau der Online-Hauptversammlung aus.

Den letzten Themenkomplex der Vorstandshaftung eröffneten Dr. Carsten Gerner-Beuerle und Dr. Edmund Schuster (London School of Economics) mit dem Vortrag „Directors´ Duties and Liabilities in the EU – Ergebnisse der im Auftrag der Kommission erstellten Studie“, in welchem sie die wesentlichen Fragen der Vorstandshaftung einem europaweiten Rechtsvergleich unterzogen.

Daran anknüpfend zeigte Professor Dr. Gerald Spindler (Georg-August-Universität Göttingen) den „Reformbedarf im deutschen Recht aus wissenschaftlicher Perspektive“ auf und stellte neben einer Modifikation des bisherigen Haftungsregimes weitere verhaltenssteuernde Mechanismen wie bspw. Verlustbeteiligungen zur Diskussion.

Abgeschlossen wurde die Tagung durch ein Podiumsgespräch zwischen Dr. Joachim Freiherr von Falkenhausen (Latham & Watkins, Hamburg) und Dr. Peter Hemeling (Chefsyndikus Allianz SE, München) über die Auswirkungen potentieller Modifikationen der Vorstandshaftung auf die unternehmerische Entscheidungsfindung und die Rolle der Rechtsabteilung in der Beratung des Vorstands.

Die angeregten und teils kontroversen Diskussionen des zahlreich vorhandenen Publikums zeigten, dass die Themen der Tagung auch in Zukunft Wissenschaft und Praxis intensiv beschäftigen werden.