Nachfolgeklauseln in Familienunternehmen

Am 19. November 2019 veranstaltete das Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (IUKR) der Bucerius Law School einen Vortrags- und Diskussionsabend zum Thema: Nachfolgeklauseln in Familienunternehmen. Referentin war Professorin Dr. Susanne Kalss von der Wirtschaftsuniversität Wien, eine der herausragenden Gesellschaftsrechtswissenschaftlerinnen in Österreich.

Im Zentrum ihres Vortrags stand eine Entscheidung des Österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) aus dem Jahr 2019, in der dieser eine gesellschaftsvertragliche Klausel, die die Unternehmensnachfolge dem Grundsatz nach nur durch Männer gestattete, für sittenwidrig erklärte. Kalss stellte zunächst den Sachverhalt vor, der dem Urteil zugrunde lag, und gab einen Überblick über den Verfahrensgang. Bevor sie näher auf das Urteil des OGH einging, erläuterte sie die in Österreich für die Beurteilung des Falls maßgeblichen Rechtsgrundlagen. Im Rahmen der Besprechung der Entscheidung betonte Kalss, dass sich der OGH zwar auch zu verfassungs- und konventionsrechtlichen (EMRK) Aspekten geäußert, aber besonders stark auf einfachgesetzliche Wertungen rekurriert habe. Ferner beleuchtete Kalss, welche weiteren Anwendungsfälle es für die Rechtsprechung des OGH möglicherweisen gibt (z.B. Privatstiftungen, testamentarische Verfügungen) und wie mit anderen Differenzierungskriterien (z.B. Alter, leibliche Abstammung oder Adoption) umzugehen sei.

Professor Dr. Jörn Axel Kämmerer von der Bucerius Law School, Direktor am IUKR, gab im Anschluss an den Vortrag von Kalss eine kurze Stellungnahme zum deutschen Verfassungsrecht ab. Nach Kämmerer ist davon auszugehen, dass die Entscheidung in Deutschland im Ergebnis gleich ergangen, allerdings eine stärkere verfassungsrechtliche Argumentation vorgenommen worden wäre.

Auf die Stellungnahme Kämmerers folgend diskutierte das Publikum ausgiebig mit Referentin und Referent.