Sanktionen im Kartell- und Kapitalmarktrecht
Am 25. Februar 2016 lud das Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (IUKR) gemeinsam mit Herrn Dr. Horst Satzky, Partner bei Hengeler Mueller und Lehrbeauftragter für Kartellrecht an der Bucerius Law School, zu einem Vortrags- und Diskussionsabend ein, um die neuesten Entwicklungen der Sanktionen im Kartell- und Kapitalmarktrecht zu beleuchten. Drei Redner referierten unter der Moderation des geschäftsführenden Direktors des Instituts, Prof. Dr. Rüdiger Veil.
Dr. Thorsten Pötzsch, Ministerialdirigent im Bundesministerium der Finanzen, stellte zunächst die aktuellen Entwicklungen im Kapitalmarktrecht vor. Insbesondere stellte er die Verschärfungen im Sanktionsregime des Kapitalmarktrechts in dem Vortrag zum Thema „Wer nicht hören will, muss fühlen – schärfere Sanktionen im Kapitalmarktrecht“ heraus.
Sodann spannte Dr. Horst Satzky den Bogen zwischen dem Kartell- und Kapitalmarktrecht, indem er Regelungsbereiche erörterte, welche von beiden Rechtsgebieten adressiert werden. Der Referent untersuchte die Leitfrage „Rechtsfolgen im Vergleich – kohärente Sanktionspolitik?“ mit Blick auf die Konzernhaftung, Compliance-Programme sowie Whistleblowing.
Prof. Dr. Carsten Becker, Direktor beim Bundeskartellamt, referierte zur „Verhängung und Zumessung von Kartellgeldbußen gegen Unternehmen und ihre Organmitglieder“. Er betonte die Schwierigkeiten bei der Zumessung einer angemessenen Sanktion und gab zudem wertvolle Einblicke in die Praxis des Bundeskartellamts.
Abschließend kommentierte Prof. Dr. Karsten Schmidt, Direktor des IUKR, die Vorträge, woraus sich eine lebhafte Debatte zwischen den Referenten und dem Publikum entwickelte. Diese wurde wie üblich im Anschluss bei Brezeln und Wein fortgesetzt.