Vortragsabend mit Professor Kent Greenfield
Nachdem seine ursprünglich im Februar geplante Deutschlandreise witterungsbedingt verschoben werden musste, war der Besuch von Professor Kent Greenfield am 18. Mai ein ganz besonders freudiges Ereignis. Kent Greenfield ist Professor an der Boston College Law School, wo er zum Gesellschaftsrecht, Verfassungsrecht und zur ökonomischen Analyse des Rechts lehrt, forscht und publiziert. Er folgte der Einladung des IUKR um über jüngste Entwicklungen im US-amerikanischen Gesellschaftsrecht zu berichten. Sein Vortrag zum Thema „The Importance of German Corporate Law in the Debate Over Corporate Personhood in the US“ beschäftigte sich vorrangig mit der in den USA hochkontrovers diskutierten Frage der Geltendmachung von Grundrechten durch Unternehmen. Professor Greenfield erläuterte in diesem Zusammenhang Unterschiede zwischen der amerikanischen und der kontinentaleuropäischen, namentlich der deutschen Herangehensweise an Fragen der corporate governance und zeigte auf, welche aus dem deutschen Gesellschaftsrecht stammende Ansätze in der Debatte in den USA Relevanz entfalten. Im Anschluß an den Vortrag entzündete sich eine lebhafte Diskussion, die in guter alter Tradition bei Brezeln und Wein fortgeführt wurde.