Diskussion des Referentenentwurfs des Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Transparenzrichtlinie
Am 17. März 2015 setzte das Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (IUKR) seine Veranstaltungsreihe zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht fort. Anlass war der Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Transparenzrichtlinie, den das Bundesministerium der Finanzen am 6. Februar 2015 veröffentlicht hat und dessen Änderungen im Herbst 2015 erstmals anzuwenden sein werden.
Dabei gelang es dem Institut mit Dr. Thomas Ramsauer (BMF) und Georg Gieschen (BaFin) zwei hochrangige Persönlichkeiten als Redner zu gewinnen, welche bei der Entstehung des Gesetzes bzw. dessen späterer Durchsetzung maßgeblich beteiligt waren bzw. sind. Zunächst stellte Dr. Ramsauer die Änderungen dar, die mit dem Gesetz verbunden sein werden. Diese betreffen im Wesentlichen das Entfallen der bisherigen Verpflichtung zur Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen, die Überarbeitung der Beteiligungstransparenz sowie die Verschärfung der daran anknüpfenden Sanktionen, welche von der BaFin durchgesetzt werden. An eben diese Sanktionen knüpfte Georg Gieschen in seinem anschließenden Vortrag an, wobei insbesondere die Erweiterung des Rechtsverlusts gemäß § 28 WpHG in der späteren Diskussionsrunde erhebliche Kontroversen auslöste.
Danach ließ man den Abend wie üblich mit Brezeln und Wein gemütlich ausklingen.