Vortragsabend des IUKR zur Entwicklung des Konzerninsolvenzrechts

Am 5. Juni 2013 lud das Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (IUKR) zu einem Vortragsabend unter dem Generalthema „Konzerninsolvenzen – Herausforderungen für Gesetzgebung und Praxis“ ein.

Nach kurzer Einführung durch Professor Dr. Rüdiger Veil, geschäftsführender Direktor des IUKR, widmete sich Professor Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt, Inhaber des Lehrstuhls für Unternehmensrecht, dem Thema aus wissenschaftlicher Perspektive. Zunächst stellte er heraus, dass sich die Diskussionsschwerpunkte zu dem Thema, das bereits seit 30 Jahren auch international diskutiert werde, verschoben hätten. Während früher vor allem die „Schönwetterinsolvenz“ von Konzerntöchtern diskutiert worden sei, stehe nunmehr die „echte“ Konzerninsolvenz der ganzen Unternehmensgruppe im Vordergrund. Recht und Realität der Konzerne seien aber noch nicht ausreichend erschlossen. Der Referent verknüpfte dann die Konzernrechtsdebatte („Einheit oder Vielheit“) mit der des Insolvenzrechts zur konsolidierten Abwicklung oder abgestimmten Abwicklung, wobei erstere als Standardmodell ausscheide. Anschließend ging Schmidt auf legislative Initiativen wie den Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ein, dessen Regelungen er pointiert bewertete. Die Erörterung „offener Fragen“ zeigte, wie viel Diskussionsbedarf auch in Zukunft bestehen wird.

Dr. Sven-Holger Undritz, Insolvenzverwalter bei der Sozietät White & Case, präsentierte das Thema anhand anschaulicher Beispiele und Einblicke in seine praktische Tätigkeit. Zunächst entfaltete er das Praxisphänomen der „wirtschaftlichen Einheit“ des Konzerns, was sich insbesondere in der Konzernfinanzierung zeige. Die Insolvenzordnung würde darauf indes nicht reagieren. Die „rechtliche Vielheit“ des Konzerns sei im Insolvenzverfahren bei der Zerschlagung noch zu koordinieren, bei einer Sanierung sei dies aber problematisch. Der Diskussionsentwurf des BMJ setze zutreffend am wesentlichen Verfahrensschritt der Eröffnung an, halte aber an der „rechtlichen Vielheit“ als Ausgangspunkt fest. Positiv sei auch, dass er für flexible Koordinierungsmechanismen streite. Kritisch äußerte sich Undritz hingegen zum Nichtaufgreifen der Eigenverwaltung und dem Koordinierungsverfahren der Insolvenzverwalter untereinander, was bereits Schmidt als „etwas viel Planwirtschaft“ beanstandete.

Nachdem die gut 80 Teilnehmer der Veranstaltung die Gelegenheit hatten mit den Referenten zu diskutieren, klang der Abend traditionell bei Brezeln und Wein in der Rotunde aus.