Vortragsabend des IUKR „Pressefusionsrecht aus Verlags- und Kartellamtssicht“
Gesellschaftliche und technologische Entwicklungen drängen die Presse immer mehr in die Defensive. Dies bedeutet auch für den Staat eine Herausforderung, der die Pressevielfalt im Grundgesetz für schützenswert erklärt. Sind Fusionen im Pressebetrieb deshalb kartellrechtlich strenger zu kontrollieren? Das Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht der Bucerius Law School lud am 16. Mai 2013 ein, um im Rahmen eines Vortragsabends über die aktuellen Entwicklungen im Pressekartellrecht zu diskutieren. Dr. Horst Satzky, Partner bei Hengeler Müller und Lehrbeauftragter der Hochschule für Kartellrecht, war Initiator und Moderator des Abends. Als Referentinnen konnten Julia Topel, die der für Presse zuständigen Abteilung im Bundeskartellamt vorsitzt, und Dr. Karen Rinsche, Justiziarin der Rheinisch-Bergischen Verlagsgesellschaft gewonnen werden. Nach der Begrüßung der Referentinnen durch Prof. Jörn Axel Kämmerer, Direktor des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht, führte Dr. Satzky kurz in das Thema ein.
Topel ging im Anschluss in ihrem Vortrag vor allem auf die Sanierungsfusion ein, die sie am Beispiel der Übernahme der „Frankfurter Rundschau“ durch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ erklärte. Die Lockerung der kartellrechtlichen Forderungen an eine Fusion sieht die Behörde vor dem Hintergrund gerechtfertigt, dass ein bedrohter Zeitungstitel lieber in einem größeren Verlag aufgehen soll, als gänzlich vom Markt zu verschwinden. Rinsche stellte die verlagspraktische Sicht dar, insbesondere die Möglichkeit von Kooperationen als milderes Mittel der Fusion. Die anschließende Diskussion wurde zunächst im Plenum geführt und dann bei Brezeln und Wein in Gesprächen vertieft.