Vierzehntes Hamburger Forum

Modernisierung des Aktien- und Finanzmarktrechts durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz (26.09.2023)

 

Wieder einmal hat sich der deutsche Gesetzgeber vorgenommen, die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes zu stärken und seine Attraktivität zu erhöhen. Vor allem soll Start-ups, Wachstumsunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden (RegE ZuFinG, BT-Drucks. 20/8292, 1). Dafür hat sich der Gesetzgeber Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung auf die Fahne geschrieben und zu deren Erreichung im Rahmen seines sog. Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht. Diese reichen von der Wiedereinführung vormals abgeschaffter Regelungen, wie den Mehrstimmrechten, über die Einführung von Regelungen für sog. Börsenmantelgesellschaften oder SPACs, deren Hochphase mittlerweile allerdings hinter uns liegen dürfte, bis zu einer weiteren Öffnung des Rechts für die Digitalisierung durch die Einführung von eAktien, um nur einige ausgewählte Aspekte zu nennen.

Die verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Regelungskomplexe des ZuFinG wurden im Rahmen des Hamburger Forums des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht an der Bucerius Law School am 26.9.2023 unter der Überschrift Modernisierung des Aktien- und Finanzierungsrechts durch das Zukunftsfinanzierungsgesetzeingehend beleuchtet. Nach einer Einführung in das ZuFinG von Ministerialrätin Pferr folgten Vorträge zu der Wiedereinführung von Mehrstimmrechten (Dr. Ceesay), Krypto-Aktien (Jun.-Prof. Dr. Guntermann), Neuerungen im Kapitalerhöhungsrecht (Dr. von der Linden), Auswirkungen auf die Unternehmensbewertung (Dr. iur. habil. Schwarz), Börsenmantelaktiengesellschaften  (Prof. Dr. Harnos) und den Neuerungen bei der AGB-Kontrolle bei Geschäften unter professionellen Kapitalmarktteilnehmern (Prof. Dr. Linardatos). Die Vorträge setzten sich mit den jeweiligen Neuerungen kritisch auseinander und gaben zahlreiche Anstöße zu angeregten Diskussionen.

Insgesamt, so zeigten es auch die Diskussionen in Hamburg, ist das ZuFinG grundsätzlich positiv aufgenommen worden. Aber bereits der Referentenentwurf war seinerzeit im Einzelnen nicht ohne Kritik geblieben: Die Regelungen würden hinter dem Notwendigen oder auch hinter den internationalen Standards zurückbleiben und es müsse nachgebessert werden      (s. stv. DAV, NZG 2023, 738). Die Ministerialbürokratie hat sich dieser Kritik angenommen und anerkennenswert nachjustiert. Auch der Bundestag hat sodann Änderungen vorgenommen, die jedoch Kritik geerntet haben: Dadurch sei das ZuFinG verschlimmbessert, die Bemühung der Ministerien, die Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt zu verbessern, zum Teil konterkariert worden und manche Änderung ohne ausreichendes Problembewusstsein erfolgt (Harnos, AG 2024, 873). Gemessen an den hochgesteckten Zielen ist das ZuFinG also nur teilweise ein Erfolg geworden. Es bleibt weiterhin Raum für künftige Verbesserungen und eine Weiterentwicklung des Rechts, um den deutschen Kapitalmarkt zu fördern.

Prof. Dr. Christoph Kumpan, Bucerius Law School, Hamburg

Beitrag aus: AG, ZuFinG-Sonderbeilage 6/2024, Editorial