Symposium zu den Entwürfen der Europäischen Kommission für eine Marktmissbrauchs-Verordnung und einer Richtlinie zur Änderung der Transparenzrichtlinie

Die Europäische Kommission hat Ende Oktober 2012 der Öffentlichkeit mehrere Vorschläge zur Neuregelung zentraler Bereiche des Kapitalmarktrechts vorgestellt. Diese Vorschläge betreffen zum einen die Verbote von Insidergeschäften und Marktmanipulation sowie die Pflicht börsennotierter Aktiengesellschaften, Insiderinformationen unverzüglich zu veröffentlichen. Diese Materie soll zukünftig in einer europäischen Verordnung geregelt werden. Die Europäische Kommission will die Mitgliedstaaten außerdem dazu verpflichten, Strafvorschriften, auch für Unternehmen, einzuführen. Zum anderen haben die Regelungsvorschläge die Transparenz-vorschriften für börsennotierte Aktiengesellschaften zum Gegenstand. Diese sollen einheitlich für Europa ausgestaltet und schärfer als bislang sanktioniert werden.

Das Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (IUKR) hat diese Neuregelungen auf einem Abendsymposium am Donnerstag, dem 12. Januar 2012 analysiert und eingeordnet.

Die Referenten sind alle Autoren des an unserem Institut entstandenen und auf rechtsvergleichende Analysen beruhenden Buches zum Europäischen Kapitalmarktrecht.