Zwölftes Hamburger Forum

Aktuelle Fragen der Venture Capital-Finanzierung

Am 25. Oktober 2019 veranstaltete das Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (IUKR) das zwölfte Hamburger Forum zum Gesellschaftsrecht. Die Referenten trugen zu aktuellen Fragen der Venture Capital-Finanzierung vor. Im Fokus standen der „Delaware Flip“ aus einer deutschen Gesellschaft in eine Struktur mit einer Delaware-Gesellschaft sowie Probleme der Mitarbeiterbeteiligung.

Der geschäftsführende Direktor des IUKR, Prof. Dr. Thilo Kuntz, LL.M., eröffnete das Forum und den Tagungsteil zum Delaware Flip mit einem Beitrag zur Gestaltung von Venture Capital-Finanzierungen nach Delaware Corporate Law. Dabei kam die Bedeutung der USA und verschiedener Regionen innerhalb der USA für die globale Venture Capital-Industrie sowie typische rechtliche Methoden und Gestaltungen innerhalb der Branche zur Sprache. Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad von der Universität Tübingen leitete sodann in die steuerrechtlichen Folgen des Delaware Flip über. Sie erläuterte insbesondere die steuerrechtlichen Folgen der Einbringung deutscher GmbH-Anteile in eine Delaware-Corporation sowie die Möglichkeit zur Nutzung steuerlicher Verluste der GmbH. Robin Eyben, Rechtsanwalt und Partner bei Osborne Clark, knüpfte mit einem Einblick in die Beratungspraxis zum Delaware Flip an. Er empfahl vor allem eine gründliche Analyse der Beweggründe für einen solchen Schritt und beleuchtete dann dessen Durchführung sowie verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, nicht zuletzt zum Umgang mit Intellectual Property.

Am Nachmittag begann Dr. Jens Wolf, Rechtsanwalt und Partner bei Taylor Wessing, mit seinem Vortrag zur Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungen den zweiten Themenblock des Forums. Dazu stellte er drei typische Modelle der Mitarbeiterbeteiligung vor und ging auf aktuelle Entwicklungen wie die Zulässigkeit einer negativen Liquidationspräferenz sowie des Vestings nach Exit ein. Rechtsanwalt und Steuerberater Jesko Nobiling, Partner bei CMS Hasche Sigle, ergänzte dies um die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Ausgehend von den steuerlichen Grundfragen der Mitarbeiter und des Unternehmens wurde so vor allem der Zeitpunkt der Besteuerung als maßgeblicher Faktor deutlich. Dies führte abschließend zu einem Vergleich der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland mit ausländischen Märkten.

Das Forum besuchten Praktiker und Interessierte aus der Branche aus ganz Deutschland, aus Österreich und aus der Tschechischen Republik. Dies ermöglichte einen regen Austausch über die Vor- und Nachteile verschiedener rechtlicher Herangehensweisen im Rahmen der Venture Capital-Finanzierung sowie aufschlussreiche Einblicke in die Rechtsanwendung auf diesem Feld.