Zehntes Hamburger Forum

Blockchain

Am 02. November 2018 veranstaltete das Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht (IUKR) nach zweijähriger Pause das zehnte Hamburger Forum zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Im Fokus stand die Blockchain, die sich in den letzten Jahren insbesondere dank der digitalen „Währungen“ Bitcoin & Co. zu einem Trendthema in der Rechtswissenschaft entwickelt hat. Referenten aus Wissenschaft und Praxis beleuchteten sie in einem gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Kontext.

Den Auftakt der Tagung bildete der Vortrag von Sebastian Förste, Rechtsanwalt bei Winheller Rechtsanwälte & Steuerberater in Frankfurt a.M., zur Blockchain-Technologie. Er führte in die Funktionsweise von Blockchain und Bitcoin ein und erklärte die Funktionsweise von Smart Contracts anhand von Ethereum. Anschließend legte er mögliche Anwendungsfelder in der juristischen Praxis dar.

Danach referierte Prof. Dr. Thilo Kuntz, geschäftsführender Direktor des IUKR, über Blockchain-basierte Hauptversammlungen. Er stellte zunächst die Probleme im geltenden System der Hauptversammlung dar und ging auf Reformansätze ein. Hieran anknüpfend erörterte er, inwieweit die Kommunikation mit Investoren sowie die Abstimmung auf Hauptversammlungen sich auf Basis der Blockchain realisieren ließen und welche Grenzen das Recht hierbei setzt.

Den zweiten, deutlich größeren Block zu Blockchain und Kapitalmarktrecht eröffnete der Schweizer Rechtsanwalt Joseph A. Steiner, LL.M. (LSE), von Pestalozzi Rechtsanwälte aus Zürich. Er sprach über Initial Coin Offerings (ICOs) in der Schweiz. Herr Steiner berichtete zunächst über die wirtschaftlichen Hintergründe und mögliche Ursachen für die häufige Wahl der Schweiz als Standort für ICOs. Als relevante Fragen für die rechtliche Behandlung von ICOs filterte er die Qualifikation der Tokens anhand verschiedener Kategorien heraus, die die FINMA als erste Behörde für die Aufsichtspraxis gebildet hat. Schließlich beleuchtete er zivilrechtliche, wertpapierrechtliche und finanzmarktrechtliche Implikationen von ICOs anhand des Schweizer Rechts.

Anschließend trug Oliver Fußwunkel, Leiter des Referats für finanztechnologische Innovationen bei der BaFin, zur aufsichtsrechtlichen Einordnung der Blockchaintechnologie und von ICOs vor. Nach einer Erläuterung des Ablaufes von ICOs und der Unterschiede zu Initial Public Offerings (IPOs) sowie aktueller und potentieller Anwendungsfelder der Blockchaintechnologie befasste er sich mit den Risiken von Kryptotoken und ging darauf ein, inwieweit die BaFin mithilfe des aktuellen Rechtsrahmens diese adressieren kann.

Ulrich Reers, Partner bei Taylor Wessing, beleuchtete mit seinem Vortrag die Beraterperspektive. Hierbei erläuterte er die Vorgehensweise bei einem ICO von den Vorüberlegungen bis hin zur Transaktionsstruktur und Dokumentation. Er schloss seinen Vortrag mit einer Einschätzung der Herausforderungen für den ICO-Markt und dessen aktuellen Status sowie einem kurzen Ausblick auf die weitere Entwicklung. Hierbei formulierte er auch Wünsche an eine rechtssichere Regulierung der ICOs.

Den Abschuss der Tagung bildete ein Referat von Dr. Andreas Kerkemeyer, Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer, zu Grundsatzfragen der aufsichtsrechtlichen Erfassung dezentraler Systeme. Als Herausforderung bei der Regulierung der Blockchain nannte er vor allem die Disintermediation durch ein solches dezentrales System. Er stellte verschiedene Lösungsmodelle vor, um trotz des erschwerten Zugriffs offene Blockchain-Netzwerke im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, systemische Risiken sowie Anlegerschutz zu regulieren.

Die Tagung besuchten Praktiker und Wissenschaftlicher nicht nur aus Hamburg, sondern unter anderem auch aus Berlin und Frankfurt am Main. An die Vorträge schlossen sich lebhafte und interessante Diskussionen an, die Chancen und Risiken der Blockchain und von ICOs sowie die angesichts der noch jungen Technologie immer noch bestehenden Beratungsschwierigkeiten aufgriffen.